Voltar à lei

Art. 74

784.101.1FDVFederal Council Ordinance1 de abr. de 2007Fonte original
  1. Nach Abschluss der Instruktion stellt das BAKOM der ComCom Antrag auf Erlass einer Verfügung.
  2. Die ComCom entscheidet über die Bedingungen des Zugangs nach markt- und branchenüblichen Grundsätzen.
  3. Kann die marktbeherrschende Anbieterin die Einhaltung der Kostenorientierung nicht nachweisen, so verfügt die ComCom auf Grund von markt- und branchenüblichen Vergleichswerten. Sie kann die Preise auch gestützt auf eigene Preis- und Kostenmodellierungen oder andere geeignete Methoden verfügen, insbesondere, wenn keine geeigneten Vergleichswerte verfügbar sind.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.