Voltar à lei

Art. 10d

784.101.1FDVFederal Council Ordinance1 de abr. de 2007Fonte original
  1. Die Mobilfunkanbieterinnen müssen ihren Kundinnen und Kunden Optionen anbieten, die den Bezug von internationalen Roamingdiensten zu reduzierten Tarifen ermöglichen. Dabei gilt Folgendes:
    1. Die Option enthält entweder einen reduzierten Tarif oder eine bestimmte Menge an Inklusiveinheiten zu einem Paketpreis.
    2. Die Kundin oder der Kunde muss das Startdatum der Option frei bestimmen können.
    3. Die Option ist unabhängig von einer allfälligen Rechnungsperiode mindestens 12 Monate gültig.
  2. Die Optionen müssen kostenfrei im In- und Ausland bezogen werden können. Der Bezug der Optionen muss geräteunabhängig über Internet möglich sein.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.