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Art. 32a

784.10FMGFederal Act20 de out. de 1997Fonte original

Der Bundesrat regelt das Importieren, das Anbieten, das Bereitstellen auf dem Markt, die Inbetriebnahme, das Erstellen und das Betreiben von Fernmeldeanlagen, die von Behörden im Interesse der öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden müssen.

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