748.131.1VILFederal Council Ordinance1 de jan. de 1995Fonte original
Für die Nutzung der Anlagen eines ehemaligen Militärflugplatzes oder eines Teils davon als ziviler Flugplatz ist eine Betriebsbewilligung oder eine Betriebskonzession erforderlich.
Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung oder einer Betriebskonzession muss die Bestätigung des VBS vorliegen, dass keine Konflikte zwischen den Interessen der Landesverteidigung und dem zivilen Flugplatzbetrieb bestehen.
Für die Umnutzung bestehender Bauten und Anlagen sowie allfällige bauliche Änderungen sind Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.
Das BAZL führt unabhängig von Umfang und Auswirkungen der Umnutzung Verfahren nach den Artikeln 36d und 37d LFG durch.
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