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Art. 12

748.131.1VILFederal Council Ordinance1 de jan. de 1995Fonte original
  1. Die Betriebskonzession wird erteilt, wenn:
    1. der Betrieb der Anlage den Zielen und Vorgaben des SIL entspricht;
    2. der Gesuchsteller über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Mittel verfügt, um die Verpflichtungen aus Gesetz, Konzession und Betriebsreglement zu erfüllen;
    3. das Betriebsreglement genehmigt werden kann.
  2. Die Erteilung einer Betriebskonzession kann insbesondere verweigert werden, wenn die Finanzierung von Anlage und Betrieb des Flughafens offensichtlich gefährdet erscheint.

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