Voltar à lei

Anhang 18

747.201.1BSVFederal Council Ordinance1 de abr. de 1979Fonte original

(Art. 138a und 148f )

Zulässige Personenzahl der Vergnügungsschiffe und der Rafts

  1. Soweit sich in Anwendung der Artikel 107 (Grundsatz), 110 (Ladung), 136 (Freibord), 137 (Stabilität), 138 (Schwimmfähigkeit), 140 (Steuereinrichtungen) und 140a (Manövrierfähigkeit der Segelschiffe) keine niedrigere Personenzahl ergibt, errechnet sich die zulässige Personenzahl: a. der Vergnügungsschiffe, ausgenommen Schlauchboote und Rafts, nach der Formel:

In der Formel bedeutet: L die Länge des Schiffskörpers nach Artikel 2 Buchstabe b Ziffer 2 in m; B die Breite des Schiffskörpers einschliesslich ferte Scheuerleiste in m; c den Beiwert nach Tabelle.

Schiffsartc
Ruderboote1,5
Segelschiffe3
Schiffe mit Maschinenantrieb
– ohne festes Deck und mit festem Deck über weniger
als 0,25 L
1,5
– andere2

b. der Schlauchboote nach der Formel

P =.

In der Formel bedeutet S die projizierte Fläche auf Innenkante der Luftkammern in m2. c. der Rafts nach der Formel P = (Li× Bi) / 0,45 In der Formel bedeutet: Li: grösste Länge im Innern des Rafts in m, gemessen an der Stelle des grössten Durchmessers der Längsschläuche; Bi: grösste Breite im Innern des Rafts in m, gemessen an der Stelle des grössten Durchmessers der Längsschläuche. Es werden keine Abzüge für Einbauten, wie z. B. Querschläuche o. ä. gemacht. Gibt der Hersteller einen Bereich an, z. B. von sieben bis zehn Personen, so wird der Mittelwert, allenfalls aufgerundet auf die nächst höhere Zahl, zugrunde gelegt. 2. Das Resultat der Berechnung wird aufgerundet, wenn die erste Stelle hinter dem Komma 5 oder mehr ist; es wird abgerundet, wenn diese kleiner ist. 3. Sitze müssen mindestens 40 cm breit sein und von der Unterkante der Rücklehne gemessen mindestens 75 cm Raum für die Beine haben. Zum Sitzen geeignete Flächen müssen je Person mindestens 0,45 m2aufweisen. 4. Auf Schiffen mit Maschinenantrieb mit einer Antriebsleistung von mehr als: a. 6 kW müssen die Sitze mindestens 12 cm unter Oberkante Dollbord, Waschbord, Reling und dergleichen angebracht sein; b. 30 kW müssen Sitze am Heck eine Lehne oder einen andern Schutz von mindestens 25 cm Höhe haben. 5. Steuerstände, die nicht sicher stehend bedient werden können, müssen mit einem Steuersitz ausgerüstet sein. Beträgt die Antriebsleistung mehr als 30 kW oder wenn es die Sicherheit erfordert, ist der Steuersitz mit einer Rückenlehne von mindestens 25 cm Höhe oder einem gleichwertigen Schutz zu versehen. Der Abstand von der Vorderkante der Lehne bis zum nächstliegenden Punkt des Steuerrades muss mindestens 50 cm betragen. 6. Auf Segelschiffen muss genügend Raum für die sichere Bedienung der Segel und des Ruders vorhanden sein.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.