747.201.1BSVFederal Council Ordinance1 de abr. de 1979Fonte original
Die Rahmen von Bullaugen müssen dicht auf die Schale befestigt sein.
Unter der Tiefladewasserlinie angeschlossene Leitungen müssen mit gut zugänglichen und möglichst direkt an der Schale angebrachten Abschlusshahnen versehen sein. Davon sind ausgenommen:
besonders starke Abgasleitungen und Ablaufleitungen von selbstlenzenden Plichten;