743.011SebVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2007Fonte original
Die Erhebung der Daten für die Befragung für die Statistik des öffentlichen Verkehrs richtet sich nach der Bundesstatistikverordnung vom 30. April 20251.2
Die Betriebs- und Verkehrsleistungen sowie der Personalbestand der Seilbahnunternehmen dürfen publiziert werden.