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An den für die Sicherheit wichtigen Einsatzorten wie Arbeitsplätzen von Bahnpersonal, Technikräumen und Führerständen darf sich nur das für die Bedienung, Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten instruierte Personal aufhalten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung des Bahnunternehmens.
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