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Art. 21

741.621SDRFederal Council Ordinance1 de jan. de 2003Fonte original

Mit Busse wird bestraft, wer:

  1. gefährliche Güter mit Fahrzeugen oder in Tanks befördert oder befördern lässt, welche den besonderen Erfordernissen über den Bau und die Ausrüstung nicht entsprechen, oder Beförderungsmittel benützt, die nicht ordnungsgemäss geprüft sind;
  2. die geforderten Sicherheits-, Melde- und Dokumentationspflichten sowie die übrigen Pflichten nicht oder nur mangelhaft wahrnimmt;
  3. ein Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt und dabei die Verkehrsregeln dieser Verordnung, das Alkoholverbot, das Rauchverbot, das Verbot der Beförderung von Personen oder die Pflicht zur Kenntnisnahme und zum Mitführen aller erforderlichen Dokumente sowie die übrigen Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung und die Überwachung der Fahrzeuge missachtet;
  4. die Bestimmungen über die Kennzeichnung und Identifikation von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern oder befördert haben, missachtet.

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