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Anhang 7

741.51VZVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1977Fonte original

(Art. 66 und 67)

Fachgruppen der Verkehrsexperten-Prüfungen

1 Verkehrsexperten für Führer- und Fahrzeugprüfungen

11 Theoretische Kenntnisse

1. Fachgruppe:Recht

Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten; Verkehrsregeln und Signalisation; Haftpflicht und Versicherungen; verwaltungsrechtliche Massnahmen; Grundzüge und Tatbestände des Verkehrsstrafrechts.

2. Fachgruppe:Psychologie

Allgemeine Menschenkenntnis; Leistungs- und Verhaltensbewertung; Fahrtauglichkeit; Grundlagen der Gesprächsführung; bestimmende Faktoren im Ablauf der Führerprüfung; Verkehrsexperten-Tätigkeit als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte und Öffentlichkeit.

3. Fachgruppe:Mathematik und Fahrzeugtechnik

Mathematische Grundoperationen; Grössen- und Einheitssysteme; Hebelgesetz; Bewegungslehre; Energie; Reibung; Arbeit; Leistung; Masse; elektrische Anlagen; Motoren; Bremsen; Vergaser; Kraftübertragung; Räder und Bereifung; Fahrgestell und Lenkung; Prüfstandkunde.

4. Fachgruppe:Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge

Nach den Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge.

5. Fachgruppe:Verkehrssinnbildung

Verkehrssehen; Verkehrsumwelt; Verkehrsdynamik; Verkehrstaktik; Gefahren und Folgen der Einnahme von Alkohol, Betäubungs- und Arzneimitteln.

12 Praktische Arbeiten

6. Fachgruppe:Abnahme einer praktischen Führerprüfung auf leichtenMotorwagen mit Beurteilung des Fahrschülers.

7. Fachgruppe:Technische Prüfung eines leichten Motorwagens (Lieferwagen oder leichtes Sattelmotorfahrzeug) mit Erstellung der Prüfungs-
unterlagen.

2 Verkehrsexperten für Führerprüfungen

21 Theoretische Kenntnisse

1. Fachgruppe:Recht

Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten; Verkehrsregeln und Signalisation; Haftpflicht und Versicherungen; verwaltungsrechtliche Massnahmen; Grundzüge und Tatbestände des Verkehrsstrafrechts.

2. Fachgruppe:Psychologie

Allgemeine Menschenkenntnis; Leistungs- und Verhaltensbewertung; Fahrtauglichkeit; Grundlagen der Gesprächsführung; bestimmende Faktoren im Ablauf der Führerprüfung; Verkehrsexperten-Tätigkeit als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte und Öffentlichkeit.

3. Fachgruppe:Verkehrssinnbildung

Verkehrssehen; Verkehrsumwelt; Verkehrsdynamik; Verkehrstaktik; Gefahren und Folgen der Einnahme von Alkohol, Betäubungs- und Arzneimitteln.

22 Praktische Arbeiten

4. Fachgruppe:Abnahme einer praktischen Führerprüfung auf leichtenMotorwagen mit Beurteilung des Fahrschülers.

3 Verkehrsexperten für Fahrzeugprüfungen

31 Theoretische Kenntnisse

1. Fachgruppe:Recht

Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten.

2. Fachgruppe:Psychologie

Grundlagen der Gesprächsführung; Verkehrsexperten-Tätigkeit als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte und Öffentlichkeit.

3. Fachgruppe:Mathematik und Fahrzeugtechnik

Mathematische Grundoperationen; Grössen- und Einheitssysteme; Hebelgesetz; Bewegungslehre; Energie; Reibung; Arbeit; Leistung; Masse; elektrische Anlagen; Motoren; Bremsen; Vergaser; Kraftübertragung; Räder und Bereifung; Fahrgestell und Lenkung; Prüfstandkunde.

4. Fachgruppe:Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge

Nach den Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge.

32 Praktische Arbeiten

5. Fachgruppe:Technische Prüfung eines leichten Motorwagens (Lieferwagen oder leichtes Sattelmotorfahrzeug) mit Erstellen der Prüfungsunterlagen.

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