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Art. 27e

741.51VZVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1977Fonte original

Zur Veranstaltung der Weiterausbildung ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde des Sitzkantons erteilt, wenn sie feststellt, dass der Gesuchsteller:1

  1. 2 über Unterrichtslokalitäten, -plätze und -material verfügt, um eine gefahrlose Durchführung der Weiterausbildung und die Zielerreichung zu gewährleisten;
  2. mindestens vier Moderatoren einsetzen kann; die Moderatoren, die Inhaber des Führerausweises auf Probe der Kategorie A weiterausbilden, müssen zusätzlich über eine Ausbildung als Motorradfahrlehrer verfügen;
  3. über eine genügende Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung für die Fahrzeuge der Kursteilnehmer verfügt;
  4. die Weiterausbildungskurse öffentlich anbietet; ausgenommen sind die Weiterausbildungskurse der Armee;
  5. 3
  6. über ein Qualitätssicherungssystem nach Artikel 27f verfügt.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Dez. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 191).

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Dez. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 191).

  3. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 14. Dez. 2018, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 191).

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