Voltar à lei

Art. 98

741.41VTSFederal Council Ordinance1 de out. de 1995Fonte original

Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 0,20 t müssen einen Rückwärtsgang aufweisen. Motorwagen mit Elektromotor können mit einer anderen Rückwärtsfahreinrichtung ausgerüstet sein.

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