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Art. 72b

741.21SSVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1980Fonte original
  1. Unterflurleuchten sind in die Fahrbahn eingebaute Lichtpunkte, die in eingeschaltetem Zustand gelb-orange leuchten. Sie können verwendet werden, um den Verkehr auf Autobahnen und Autostrassen über den Mittelstreifen zu führen, namentlich vor und nach Tunneln.
  2. Sind Unterflurleuchten eingeschaltet, heben sie die weissen Markierungen auf.

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