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Art. 12

741.21SSVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1980Fonte original
  1. Das Signal «Wildwechsel» (1.24) zeigt an, dass mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Die Länge der Gefahrenstrecke wird in der Regel auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) angegeben.
  2. Das Signal «Tiere» (1.25) warnt vor unbeaufsichtigten Tieren auf der Fahrbahn; das Tiersymbol zeigt die Tierart, um die es sich hauptsächlich handelt. Das Signal steht in Weidegebieten, die von Rechts wegen nicht abgeschrankt sein müssen, ferner bei Alpaufzug oder Alpentladung, solange sich Herden auf der Fahrbahn bewegen. Es wird nötigenfalls auch auf Hauptstrassen mit häufigem Viehtrieb aufgestellt.
  3. Das ASTRA1kann nach Artikel 115 Absatz 2 weitere Tiersymbole bewilligen.

Footnotes

  1. Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2459). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.

1 commentary

N1.Tempo reduzieren bei unbeaufsichtigten Tieren

Das Signal weist Fahrzeuglenkende darauf hin, die Geschwindigkeit soweit zu reduzieren, dass sie das Fahrzeug trotz unbeaufsichtigter Tiere sicher beherrschen können.

Schliesslich hat die Vorinstanz festgehalten, das TBA habe das Aufstellen des Signals «Tiere» zu prüfen, weil der Beschwerdeführer die Strasse gelegentlich mit einer Mutterkuhherde überquert (angefochtener Entscheid E. 6c). – Dieses Signal warnt vor unbeaufsichtigten Tieren auf der Fahrbahn und hält als Gefahrensignal Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ebenfalls dazu an, die Geschwindigkeit so weit zu reduzieren, dass sie sicher die Herrschaft über das Fahrzeug behalten (Art. 12 Abs. 2 SSV; Jürg Boll, Handkommentar zum Strassenverkehrsrecht 2022, Art. 32 N. 1319, 1330). Ob das TBA dereinst ein solches Signal aufstellen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss, zumal die Vorinstanz selber festgehalten hat, sie könne nicht beurteilen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt seien. So oder anders kann die Prüfung, ob das Signal «Tiere» aufgestellt werden soll, eine vollständige Sachverhaltserhebung nicht ersetzen.