741.11VRVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1963Fonte original
Zur Erteilung von Bewilligungen können die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eigenständige Informationssysteme betreiben zu:
Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte;
Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen.
Diese Informationssysteme enthalten insbesondere folgende Daten:
Name und Adresse des Gesuchstellers, des Rechnungsempfängers und des Bewilligungsinhabers;
Datum und Strecke der Fahrt;
Fahrzeugart;
technische Angaben zum verwendeten Fahrzeug;
Angaben zum Ladegut.
Die Informationssysteme enthalten überdies die Adressen aller kantonalen Verkehrspolizeien und Bewilligungsbehörden sowie die Adressverzeichnisse der zuständigen Mitarbeitenden.
Die Daten nach Absatz 2 können zwischen den Bewilligungsbehörden über eine Schnittstelle elektronisch ausgetauscht werden.
Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit erhalten die zuständigen Vollzugsbehörden auf Anfrage Zugriff auf bestimmte vom ASTRA ausgestellte Bewilligungen.
Zur Überprüfung der Angaben der Gesuchsteller kann das ASTRA über eine Schnittstelle auf die dafür notwendigen Fahrzeugdaten des Informationssystems Verkehrszulassung zugreifen.
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