Voltar à lei

Art. 33

741.11VRVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1963Fonte original

(Art. 42 Abs. 1 SVG)

Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:

  1. unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
  2. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen;
  3. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
  4. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
  5. Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme;
  6. unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen;
  7. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen;
  8. Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.