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Art. 11

741.013.1VSKV-ASTRAFederal Office Ordinance1 de out. de 2008Fonte original

Die für die Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit verwendete Kontrollsoftware muss mindestens folgenden Anforderungen genügen:

  1. Auslesen der Daten aus der Fahrerkarte ohne digitalen Fahrtschreiber;
  2. Auslesen der Fahrtschreiber- und Fahrerkartendaten aus dem digitalen Fahrtschreiber;
  3. Digitalisieren von Einlageblättern;
  4. manuelles Erfassen von Daten;
  5. Auswerten der nationalen und internationalen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften;
  6. Auswerten der Geschwindigkeit und der Wegstrecke;
  7. Auswerten der Daten aus dem Fahrtschreiber, den Einlageblättern und den Fahrerkarten;
  8. Importieren, Exportieren und Archivieren von Originaldateien aus dem digitalen Fahrtschreiber und den Fahrerkarten;
  9. Anschliessen an das schweizerische Fahrtschreiberkartenregister sowie die entsprechenden ausländischen Register zur Datenüberprüfung und ‑meldung;
  10. statistisches Auswerten der Daten sowie Übergeben von Daten an andere Datenverwerter.

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