734.71StromVVFederal Council Ordinance1 de abr. de 2008Fonte original
Die Kosten, die ein Netzbetreiber für die Installation eines zusätzlichen Elektrizitätszählers übernehmen muss (Art. 17abisAbs. 7 StromVG), entsprechen den tatsächlichen Kosten, höchstens aber:
für die Installationskosten: 250 Franken;
für die mit dem Betrieb des Zählers verbundenen Kosten während höchstens zehn Jahren: 120 Franken pro Jahr.
Die Netzbetreiber können zusätzlich installierte Elektrizitätszähler frühestens nach einem Jahr auf eigene Kosten wieder entfernen, sofern der Abruf der eigenen Messdaten gewährleistet ist.
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