734.71StromVVFederal Council Ordinance1 de abr. de 2008Fonte original
Der Vertrag zwischen dem Flexibilitätsinhaber und dem Verteilnetzbetreiber über die Nutzung von Flexibilität regelt mindestens:
den Einsatz eines Steuer- und Regelsystems;
den Umfang der geplanten Nutzung der Flexibilität;
das Informationsmittel sowie die Häufigkeit, mit der der Verteilnetzbetreiber den Flexibilitätsinhaber über die Nutzung seiner Flexibilität informiert;
die Vergütung;
die Vertragslaufzeit;
die Kündigungsmodalitäten.
Der Verteilnetzbetreiber veröffentlicht jährlich die für einen Vertragsabschluss relevanten Informationen, insbesondere die Vergütungsansätze.
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