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Art. 34a

732.11KEVFederal Council Ordinance1 de fev. de 2005Fonte original
  1. Der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb enthält namentlich folgende Angaben:
    1. die zugrunde gelegte Betriebsdauer;
    2. den Nachweis, dass die Auslegungsgrenzen der sicherheitstechnisch relevanten Anlageteile während der geplanten Betriebsdauer nicht erreicht werden;
    3. die für das nachfolgende Betriebsjahrzehnt vorgesehenen Nachrüstungen und technischen oder organisatorischen Verbesserungsmassnahmen;
    4. die für die geplante Betriebsdauer vorgesehenen Massnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Personalbestandes und des benötigten Fachwissens.
  2. Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb in Richtlinien zu regeln.

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