Rohdaten und Ergebnisse, die aus den erdwissenschaftlichen Untersuchungen und während des Baus eines geologischen Tiefenlagers gewonnen wurden, sind dem Bund auf Verlangen unentgeltlich abzugeben.
Der Bundesrat regelt den Zugang und die Verwendung dieser Daten. Er wahrt dabei die Interessen der Eigentümer.
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