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Art. 63

711EntGFederal Act1 de jan. de 1932Fonte original

Das Bundesverwaltungsgericht hat die folgenden Aufgaben und Befugnisse:

  1. Es beaufsichtigt die administrative Geschäftsführung der Schätzungskommissionen und ihrer Präsidenten.
  2. Es kann vom Präsidenten und den Kommissionen einzelne oder wiederkehrende Berichte einfordern.
  3. Es erfüllt die Aufgaben nach den Artikeln 59terund 59quater.
  4. Es ist zuständig für die Ausrichtung der Entschädigungen beziehungsweise Entlöhnung an die Mitglieder der Schätzungskommissionen sowie an das Personal ihrer Sekretariate.

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