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Art. 99b

642.11DBGFederal Act1 de jan. de 1995Fonte original
  1. Bei stossenden Verhältnissen, insbesondere betreffend die im Quellensteuersatz einberechneten Pauschalabzüge, können die zuständigen kantonalen Steuerbehörden von Amtes wegen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zugunsten oder zuungunsten der steuerpflichtigen Person verlangen.
  2. Das EFD legt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Voraussetzungen fest.

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