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Art. 31

641.611MinöStVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1997Fonte original

Die von der Steuer befreite Prozessenergie umfasst die für die Produktion von Waren nach dem Gesetz und für den Betrieb der Raffinerie verwendete Energie, mit Ausnahme der für Fahrzeuge verwendeten Treibstoffe.

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