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Art. 12

641.411.1BStVFederal Council Ordinance1 de jul. de 2007Fonte original

(Art. 14 Abs. 4 und 5 BStG) In Lizenz hergestelltes Bier liegt vor, wenn ein Herstellungsbetrieb Bier nach der Rezeptur eines anderen Herstellungsbetriebs (Lizenzgeber) herstellt und dieses unter der Marke des Lizenzgebers vertreibt. Das Lizenzbier kann auch vom Lizenzgeber selber vertrieben werden.

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