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Art. 27

611.0FHGFederal Act1 de mai. de 2006Fonte original
  1. Zeigt sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht, so muss der Bundesrat ohne Verzug einen Zusatzkredit anfordern.
  2. Für teuerungs- und währungsbedingte Mehrkosten kann er das Zusatzkreditbegehren nach der Ausführung des Vorhabens unterbreiten.
  3. Die Zahlungen dürfen in keinem Fall den bewilligten Verpflichtungskredit übersteigen.

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