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Art. 10

510.625GeoNVFederal Council Ordinance1 de jul. de 2008Fonte original
  1. Der Name einer Gemeinde muss im ganzen Gebiet der Schweiz eindeutig sein und darf zu keiner Verwechslung mit dem Namen einer anderen Gemeinde Anlass geben.
  2. In folgenden Fällen muss dem Gemeindenamen ein Zusatz beigefügt werden:
    1. Der gleiche Name wird für mehrere Gemeinden verwendet.
    2. Der Name von mehreren Gemeinden wird zwar unterschiedlich geschrieben, aber gleich ausgesprochen.

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