Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit anderen Staaten die Koordination, Harmonisierung und Standardisierung im Bereich der Geoinformation.
Er ist zuständig für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich der Geobasisdaten des Bundesrechts.
Die Kantone können in ihrem Zuständigkeitsbereich direkt mit den regionalen und örtlichen Stellen des grenznahen Auslands zusammenarbeiten, insbesondere Geodaten austauschen und das Erheben, Nachführen und Verwalten von Geodaten koordinieren.
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