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Art. 50a

455.1TSchVFederal Council Ordinance1 de set. de 2008Fonte original

Ferkel dürfen in den ersten zwei Lebenswochen nicht abgesetzt und mutterlos aufgezogen werden. Ausgenommen davon sind Einzelfälle, bei denen die Sau vorzeitig stirbt, aus gesundheitlichen Gründen getötet oder geschlachtet werden muss oder gesundheitliche Probleme hat, die das Säugen verunmöglichen.

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