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Art. 14

431.021RHVFederal Council Ordinance1 de jan. de 2008Fonte original
  1. Die Datenübermittlung über Sedex erfolgt verschlüsselt und in einem elektronischen Umschlag.
  2. Jede Übermittlung wird protokolliert. Die übermittelten Daten können einzig von der berechtigten empfangenden Stelle gelesen werden.
  3. Jede erfolgreiche Übermittlung wird von Sedex an den Absender quittiert.
  4. Wird der Umschlag nicht innert eines Monats von den berechtigten Stellen in Empfang genommen, so wird er samt Inhalt gelöscht.

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