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Art. 9

431.01BStatGFederal Act1 de ago. de 1993Fonte original
  1. Für jede Legislaturperiode wird im Rahmen der Legislaturplanung ein Mehrjahresprogramm erstellt.
  2. Das Mehrjahresprogramm gibt Auskunft über:
    1. die wichtigen statistischen Arbeiten der Bundesstatistik;
    2. den finanziellen und personellen Aufwand des Bundes;
    3. die Auswirkungen für Mitwirkende und Befragte;
    4. die internationale Zusammenarbeit.

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