Wer vorsätzlich die Bestimmungen von Artikel 14 verletzt, indem er geheim zu haltende Daten weitergibt oder zu anderen als statistischen Zwecken verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Handelt der Täter oder die Täterin fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe.
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