Voltar à lei

Art. 20

431.01BStatGFederal Act1 de ago. de 1993Fonte original
  1. Die veröffentlichten, zugänglich gemachten oder aus Daten der Bundesstatistik erarbeiteten statistischen Ergebnisse können mit Quellenhinweis ohne urheberrechtliche Bewilligung verwendet oder wiedergegeben werden.
  2. Der Bundesrat kann für die Verwendung zu Erwerbszwecken Ausnahmen vorsehen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.