Bei der Ausgestaltung der Erhebungen, Gesamtdarstellungen sowie der übrigen Datenquellen der Bundesstatistik ist das Bundesamt zu konsultieren.
Das Bundesamt wirkt auf eine Koordination mit den kantonalen Statistiken hin, insbesondere um die Erhebungsprogramme aufeinander abzustimmen und Register oder andere Datenbanken im Hinblick auf die statistische Bearbeitung zu harmonisieren.1
Es arbeitet zudem mit den Kantonen, den Hochschulen und den Forschungsorganen in statistikbezogenen Forschungs- und Ausbildungsfragen zusammen.
Footnotes
Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 35 des Datenschutzgesetzes vom 25. Sept. 2020, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 491;BBl 2017 6941). ↩
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