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wer eine von einem Dritten hergestellte Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wer ein Aktenstück, das dienstliche Bedeutung hat, unbefugt unterdrückt oder beseitigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
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