Voltar à lei

Art. 12

321.0MStGFederal Act1 de jan. de 1928Fonte original
  1. Dieses Gesetz unterscheidet die Verbrechen von den Vergehen nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedroht sind.
  2. Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.
  3. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.