Voltar à lei

Art. 298

311.0StGBFederal Act1 de jan. de 1942Fonte original

Wer Hoheitszeichen eines fremden Staates, die von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht sind, namentlich sein Wappen oder seine Fahne böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.