Voltar à lei

Art. 276

311.0StGBFederal Act1 de jan. de 1942Fonte original
  1. Wer öffentlich zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen auffordert,

wer einen Dienstpflichtigen zu einer solchen Tat verleitet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Geht die Aufforderung auf Meuterei oder auf Vorbereitung einer Meuterei, oder wird zur Meuterei oder zur Vorbereitung einer Meuterei verleitet, so ist die Strafe Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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