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Art. 15b

281.35GebV SchKGFederal Council Ordinance1 de jan. de 1997Fonte original
  1. Für den Beitritt und den Zugang zum eSchKG-Verbund werden von jedem Teilnehmer im eSchKG-Verbund einmalige Kosten von 400 Franken erhoben.1
  2. Ab dem zweiten Kalenderjahr werden für die Erneuerung des Zugangs zum Verbund die folgenden jährlichen Gebühren erhoben:
    1. für einen logischen Teilnehmer: 140 Franken;
    2. für einen physischen Teilnehmer: 380 Franken.2
  3. Für das Ausstellen und für jede Erneuerung der Signaturzertifikate der Betreibungsämter werden 50 Franken erhoben.
  4. Ist ein Beizug Dritter notwendig, so sind alle diesbezüglichen Auslagen, insbesondere Honorare für Sachverständige, von demjenigen Teilnehmer zu ersetzen, der diese Kosten verursacht hat.
  5. Die Rechnungstellung erfolgt durch das BJ oder eine von ihm beauftragte Stelle.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 630).

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 630).

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