281.32KOVLegislation The Federal Courts1 de jan. de 1912Fonte original
Die in den Artikeln 1 und 2 genannten Bücher, Verzeichnisse und Formulare müssen den im Anhang1zu der vorliegenden Verordnung aufgestellten Mustern entsprechen.
Die Kantone können noch weitere Formulare (für Steigerungsprotokolle, Anzeigen u. dgl.) gestatten oder vorschreiben.