281.31VFRRLegislation The Federal Courts1 de jan. de 1997Fonte original
Im Kassabuch sind im Soll alle Beträge einzutragen, die beim Betreibungsamt eingehen oder von ihm erhoben werden, im Haben alle Beträge, die von ihm ausbezahlt oder der Depositenanstalt übergeben werden.
Die unter Artikel 8 Absatz 1 Ziffern 4–7 aufgeführten Bücher sind von den Kantonen zu beschaffen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.