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Art. 316

281.1SchKGFederal Act1 de jan. de 1892Fonte original
  1. Wird einem Gläubiger gegenüber der Nachlassvertrag nicht erfüllt, so kann er beim Nachlassgericht für seine Forderung die Aufhebung des Nachlassvertrages verlangen, ohne seine Rechte daraus zu verlieren.
  2. Artikel 307 findet sinngemäss Anwendung.

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