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Art. 140x

232.14PatGFederal Act1 de jan. de 1956Fonte original
  1. Das pädiatrische Zertifikat ist nichtig, wenn:
    1. es entgegen Artikel 140t erteilt worden ist oder wenn es Artikel 140t nachträglich widerspricht;
    2. es entgegen Artikel 140u Absatz 2 erteilt worden ist;
    3. das Patent vor Ablauf seiner Höchstdauer erlischt (Art. 15);
    4. die Nichtigkeit des Patents festgestellt wird;
    5. das Patent derart eingeschränkt wird, dass dessen Ansprüche das Erzeugnis, für welches das pädiatrische Zertifikat erteilt wurde, nicht mehr erfassen;
    6. nach dem Erlöschen des Patents Gründe vorliegen, welche die Feststellung der Nichtigkeit nach Buchstabe d oder eine Einschränkung nach Buchstabe e gerechtfertigt hätten.
  2. Jedermann kann bei der Behörde, die für die Feststellung der Nichtigkeit des Patents zuständig ist, Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des pädiatrischen Zertifikats erheben.

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