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Art. 140o

232.14PatGFederal Act1 de jan. de 1956Fonte original
  1. Das Gesuch um Verlängerung der Schutzdauer eines Zertifikats kann frühestens mit dem Gesuch um Erteilung eines Zertifikats und spätestens zwei Jahre vor dessen Ablauf gestellt werden.
  2. Wird die Frist nicht eingehalten, so weist das IGE das Gesuch zurück.

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