Voltar à lei

Art. 127

232.14PatGFederal Act1 de jan. de 1956Fonte original

Ein teilweiser Verzicht auf das europäische Patent kann nicht beantragt werden, solange beim Europäischen Patentamt gegen dieses Patent ein Einspruch möglich oder über einen Einspruch, eine Beschränkung oder einen Widerruf noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.