Voltar à lei

Art. 123

232.14PatGFederal Act1 de jan. de 1956Fonte original

Ist die Sprache der ursprünglichen Fassung der europäischen Patentanmeldung nicht eine schweizerische Amtssprache, so setzt das IGE dem Patentbewerber eine Frist zur Einreichung einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.