Das IGE löscht eine Eintragung ganz oder teilweise, wenn:
- die Rechtsinhaberin die Löschung beantragt;
- die Eintragung nicht verlängert wird;
- die vorgesehenen Gebühren nicht bezahlt sind;
- die Eintragung durch ein rechtskräftiges richterliches Urteil für nichtig erklärt wird; oder
- die Schutzfrist nach Artikel 5 abgelaufen ist.