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Art. 21a

221.302.3RAVFederal Council Ordinance1 de set. de 2007Fonte original
  1. Zwei Revisionsunternehmen können bei der Aufsichtsbehörde die Übertragung der Zulassung des einen Revisionsunternehmens auf das andere beantragen.
  2. Die Aufsichtsbehörde überträgt die Zulassung, wenn:
    1. die Übertragung der Zulassung auf einer Übertragung der entsprechenden Geschäftstätigkeit beruht; und
    2. das übernehmende Unternehmen die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt.
  3. Die Zulassung einer natürlichen Person kann nicht übertragen werden.

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