221.302.3RAVFederal Council Ordinance1 de set. de 2007Fonte original
Die Aufsichtsbehörde erteilt Zulassungen an Revisionsunternehmen sowie an leitende Prüferinnen und leitende Prüfer für die Prüfung nach den Artikeln 68 und 68a AHVG1, sofern diese die Voraussetzungen nach den Artikeln 11n –11p erfüllen.